Presseinformation

Lärmaktionsplan 2019-2023 mit zahlreichen Vorhaben zur Verringerung der Lärmbelastung beschlossen

Pressemitteilung des Berliner Senats vom 23.06.2020

Aus der Sitzung des Senats am 23. Juni 2020:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 beschlossen. Dieser schreibt die Lärmaktionspläne von 2008 und 2013 fort und enthält ein umfangreiches Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre. Neben der Weiterführung bewährter Lärmminderungsmaßnahmen wurden im Lärmaktionsplan 2019-2023 neue Ansätze entwickelt, um die Minderung des Verkehrslärms zu forcieren. Straßenverkehrslärm ist nach wie vor die dominierende Lärmquelle. 340.000 Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen sind nachts von Lärmpegeln über der gesundheitsrelevanten Schwelle von 55 Dezibel betroffen.

Zentrales Vorhaben des neuen Lärmaktionsplans ist die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Es wird eine stadtweite Untersuchung des Hauptstraßennetzes durchgeführt, welche Straßenabschnitte sich für eine Tempo-30-Ausweisung in der Nacht eignen. In einem zweiten Schritt wird eine Tempo-30-Konzeption für ganztägige Anordnungen von Tempo 30 in Form eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans entwickelt.

Geplant ist außerdem ein berlinweites Konzept gegen verhaltensbedingten Verkehrslärm, der durch zu schnelles Fahren oder Beschleunigen erzeugt wird. Weitere Synergieeffekte für die Minderung von Verkehrslärm ergeben sich durch die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes. Zudem wird erstmals die Lokalisierung und Bewahrung (inner-)städtischer Ruhe- und Erholungsräume in den Lärmaktionsplan aufgenommen.

Senatorin Günther: „Mit einer Fülle von bewährten und neuen Maßnahmen wollen wir in den nächsten Jahren die Lärmbelastung der Berlinerinnen und Berliner verringern. Ein effektives Instrument zur Verringerung der Lärmbelastung ist Tempo 30. Daher werden wir untersuchen, wo wir nachts und auch tagsüber weitere Tempo-30-Bereiche anordnen können. Damit schützen wir die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und verbessern die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt.“

Der Lärmaktionsplan enthält neben einer Bilanz früherer Maßnahmen und der Dokumentation der umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung das Arbeitsprogramm bis 2023.

  1. Fortführung bewährter Maßnahmen
  2. Tempo 30 aus Gründen der Lärmminderung
    Um die Lärmbelastung an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für die Nachtzeit zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange auch des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird untersucht, welche weiteren Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordung geeignet sind. Dabei werden Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Erste Ergebnisse zum Verfahren sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
    Der Prüfleitfaden „Tempo 30 nachts“ aus dem Jahr 2015 wird bis Ende 2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Gesundheitsschutz stärker zu gewichten. Des Weiteren wird eine Konzeption für ganztägige Tempo-30-Anordnungen in Form eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans weiterentwickelt. Dabei werden insbesondere Synergieeffekte mit der Verkehrssicherheit und der Schadstoffbelastung der Luft einbezogen.
    Bei der Prüfung von Tempo-30-Ausweisungen sollen künftig die Belange des Gesundheits- und des Immissionsschutzes stärker gewichtet werden.
  3. Fahrbahnsanierungen an lauten Straßen insbesondere mit lärmoptimierten Asphalten
  4. Synergieeffekte des Mobilitätsgesetzes
    Im Zuge der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes können Lärmminderungspotenziale durch die Neuaufteilung des Straßenraums verstärkt ausgeschöpft werden. Ein Beispiel: Durch neue Radverkehrsanlagen rückt der Autoverkehr weiter von Gebäuden ab, was sich lärmmindernd auswirkt.
  5. Der ÖPNV wird leiser
    Maßnahmen an Gleisen und Fahrzeugen der BVG werden durch Vorgaben von Geräuschstandards im Rahmen des Nahverkehrsplans und bei Ausschreibungen von Verkehrsleistungen des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) forciert.
    So ist eine technische Nachrüstung der Straßenbahnen geplant, um das Kurvenquietschen zu verringern. Auch der zunehmende Einsatz leiser E-Busse verringert die Lärmbelastung.
  6. Ausweitung des Schallschutzfensterförderprogramms
    Passiver Schallschutz durch den Einbau von Schallschutzfenstern kann dort gefördert werden, wo eine Verringerung der Lärmbelastung anders nicht möglich ist.
  7. Lärmschutz bei Neubauvorhaben
    Der Leitfaden „Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“ wird gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen aktualisiert, um bei neuen Baugebieten größtmöglichen Lärmschutz in der Planung zu berücksichtigen.
  8. Verringerung des Fluglärms
    Mit der Schließung des Flughafens Tegel werden rund 300.000 Betroffene von Fluglärm entlastet. Die Lärmauswirkungen des Betriebs des Flughafens BER werden dahingehend untersucht werden, ob über bereits festgesetzte Maßnahmen hinaus weitere Verbesserungen möglich sind.
  9. Neue Handlungsfelder des Lärmaktionsplans 2019-2023

Der Schwerpunkt liegt hier insbesondere bei Veränderungen, die durch das Wachstum Berlins entstehen.

  1. Mobilitätskonzepte für neue Stadtquartiere
    Mit dem neuen strategischen Ansatz „zukünftige Mobilität in neuen Stadtquartieren“ werden Anforderungen an die Mobilitätsgestaltung in neuen Stadtquartieren, aber auch die Erreichbarkeit der Quartiere und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt. Ziel entsprechender Mobilitätskonzepte ist eine stadtverträgliche Verkehrsentwicklung und die Vermeidung neuer Lärmschwerpunkte.
  2. Gegen verhaltensbedingten Lärm angehen
    Viele Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zeigen, dass verhaltensbedingter Verkehrslärm in besonders hohem Maße zur Lärmbelästigung der Anwohnenden beiträgt. Verursacht wird dies z.B. durch zu schnelles Fahren, starkes Beschleunigen, Sportauspuffanlagen oder auch manipulierte Fahrzeuge. Mit dem Lärmaktionsplan werden erste Ideen zur Verminderung dieser Lärmbelastung dargestellt. In einem nächsten Schritt wird unter Beteiligung aller relevanten Verwaltungsbereiche ein berlinweites Konzept erstellt. Ziel ist, eine deutliche Reduzierung dieser Lärmbelästigungen zu erreichen, u.a. durch eine verbesserte Regeleinhaltung. Mit der seit dem 28. April 2020 gültigen Novelle der Straßenverkehrsordnung wird dieser Ansatz unterstützt.

III. Erstmals Fokus auf städtischen Ruhe- und Erholungsorten

Ruhige Rückzugsräume haben eine sehr große Bedeutung für die Attraktivität einer Stadt. Dies gilt insbesondere für einen wachsenden und zunehmend verdichteten Ballungsraum wie Berlin. Erstmals wurden im Lärmaktionsplan innerstädtische Ruhe- und Erholungsorte berücksichtigt, die als kleinteilige Rückzugsorte wesentlich zum Gesundheitsschutz beitragen. Sie bieten Ausgleich und Erholung. Mit den relevanten Verwaltungen soll eine Systematik erarbeitet werden, diese Orte zu lokalisieren, zu bewerten und zu schützen. Im Rahmen eines Pilotprojekts sollen gemeinsam mit einem Bezirk beispielhaft städtische Ruhe- und Erholungsräume ermittelt und ein Verfahren erarbeitet werden, wie diese gesichert werden können.

Der Lärmaktionsplan enthält auch eine Bilanz der bisherigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung. Von den seit 2008 entwickelten Einzelmaßnahmen konnten mehr als 75 Prozent umgesetzt werden. Dadurch konnte die Situation an diesen Belastungspunkten verbessert werden, gesamtstädtisch besteht jedoch weiterhin hoher Handlungsbedarf.

Im Zuge der Erarbeitung des Lärmaktionsplans 2019-2023 wurde eine frühzeitige und umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die im Lärmaktionsplan dokumentiert ist: Unter anderem bestand die Möglichkeit auf einer moderierten Online-Plattform, Hinweise auf Lärmorte zu geben und Maßnahmen vorzuschlagen. Einige dieser Hinweise führten bereits zu konkreten Maßnahmen, beispielsweise der Fahrbahnsanierung der Veitstraße mit besonders lärmarmem Asphalt.

Der Lärmaktionsplan und weitere Informationen.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert